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Unterschiede Bio – Demeter

Demeter-Produkte erfüllen immer auch den EU-Bio-Standard. Aber worin liegt der Unterschied zwischen “EU-Bio” und Demeter?

Was bedeutet Bio?

Bio ist in der EU ein gesetzlich festgelegter Standard für Produkte, welche aus dem biologischen Landbau stammen. Dieser wird in der EU-Bioverordnung 2018/848 geregelt. Prinzipiell dürfen Produkte nur als „Bio“ oder „biologisch“ (oder „ökologisch“) bezeichnet werden, wenn deren Herstellungsprozess dem EU-Bio-Standard entspricht und dies in einer jährlichen Kontrolle überprüft wird und folglich eine erfolgreiche Biozertifizierung erfolgt. Mehr Informationen zu Bio finden Sie hier.

Wie unterscheidet sich Demeter von Bio?

Der Demeter-Standard baut auf den Bio-Standard auf. Er weist beispielsweise eine strengere Handhabung von einsetzbaren Zusatz- und Verarbeitungshilfsstoffen, landwirtschaftlichen Betriebsmitteln und nachweisbaren Biodiversitätsflächen auf. Somit ist in Österreich eine Bio-Zertifizierung für alle landwirtschaftlichen oder verarbeitenden Demeter-Betriebe verpflichtend. Sowie der EU-Bio-Standard wird auch die Einhaltung der Demeter-Richtlinien jährlich kontrolliert und geprüft. Dies erfolgt in Kombination mit Bio-Kontrolle, jedoch anhand eigener Kontrollunterlagen für die Überprüfung der Demeter-Richtlinien.

Die folgende Gegenüberstellung ist lediglich ein Auszug aus den Richtlinien und ersetzt nicht die vollständigen Richtlinien. Die Aufzählung zeigt beispielhaft, worin sich Demeter-Produkte in Erzeugung und Verarbeitung von anderen Bio-Produkten unterscheiden.

BioDemeter
Keine Integration der biodynamischen Präparate.Die jährliche Ausbringung der biodynamischen Präparate ist für landwirtschaftliche Demeter-Betriebe verpflichtend.
BioDemeter
Tierhaltung ist nicht verpflichtend.Tierhaltung ist für landwirtschaftliche Betriebe verpflichtend. Mindestens 0,2 RGVE/ha (Raufutter-fressende Großvieheinheiten = Rinder, Schafe, Ziegen, Pferde). Mit Genehmigung ist dies auch in Form einer Futter-Mist-Kooperation mit einem Demeter- oder Biobetrieb mit Tierhaltung möglich.
Der maximale Tierbesatz bei Futterzukauf darf 2.0 GV/ha nicht überschreiten, dies orientiert sich an der maximalen Düngereinheit von 1,4 DE/ha. (Dauerkulturbetriebe sowie Gartenbaubetriebe und Gärtnereien sind hierbei gesondert geregelt)
BioDemeter
Grundsätzlich ist biologisches Saatgut zu verwenden. Konventionelles, chemisch unbehandeltes Saatgut kann nur verwendet werden, wenn Anhand einer Datenbank die Nichtverfügbarkeit von biologischem Saatgut nachgewiesen werden kann.Grundsätzlich ist Demeter-Saatgut zu verwenden. Konventionelles, chemisch unbehandeltes Saatgut kann nur verwendet werden, wenn Anhand einer Datenbank die Nichtverfügbarkeit von Demeter bzw. biologisches Saatgut nachgewiesen werden kann.
Die Nutzung von Hybriden und CMS-Hybriden ist erlaubt.Kein Einsatz von Hybriden im Getreidebau (Ausnahme: Mais) und keine CMS-Hybriden.
Die Bio-Saatgutzucht muss unter ökologischen Bedingungen stattfinden.Hybridzucht und Hybridvermehrung ist auf Demeter-Betrieben nicht erlaubt. Detaillierte und transparente Züchtungs-Anforderungen sind in den Demeter-Richtlinien verankert.
BioDemeter
Einsatz von Kupfer ist bei Bedarf zugelassen.Kein Einsatz von Kupfer. (Generell: zugelassene Betriebsmittel stark eingeschränkte)
Kein explizites Verbot von bestimmten Mulchmaterialien.Mulchmaterialien sind beschränkt (vorzugsweise Material vom eigenen Hof oder biologisch abbaubares Material aus nachwachsenden Rohstoffen).
Keine klare Regelung von Torf in Erden und Substraten.Torf ist nur bei Anzuchtsubstraten und Topferden zugelassen (max. 70%).  
Einsatz von samenfestem Saatgut nicht vorgegeben. Kein Verbot von Saatgut, das mit Hilfe von Protoplasma- und Zytoplasma-Fusionsverfahren (cms-Hybride) hergestellt wurdeBevorzugung von samenfestem Saatgut. Verbot von Saatgut, das mit Hilfe von Protoplasma- und Zytoplasma-Fusionsverfahren (cms-Hybride) hergestellt wurde.
BioDemeter
Gemittelt 4 kg Kupfer je Hektar und Jahr (28 kg Kupfer pro Hektar über 7 Jahre).Reduzierter Kupfereinsatz – max. 3 kg Kupfer pro Hektar und Jahr. (Generell: zugelassene Betriebsmittel stark eingeschränkte)
Wurzelschnitt erlaubt.Kein Wurzelschnitt.
Ausdünnung mit Fadengerät erlaubt.Keine mechanische Ausdünnung mit einem Fadengerät.
Verfügbaren Maßnahmen der Mischkultur, Begrünung, Zwischenkulturen und Bodenpflege sind zu nutzen.
BioDemeter
Milchvieh und Mutterkühe müssen Zugang zu Weideland haben, wann immer die Umstände dies gestatten. Männliche Rinder ab 12 Monaten erhalten mindestens Zugang zu Freigelände.Die wesentlichen Säulen der Demeter-Milchvieh- und Mutterkuhhaltung bestehen aus Weidehaltung, Auslauf und Grünfütterung im Stall, je nach Tiergruppe. Grundsätzlich muss Weide gewährt werden, Auslauf und Grünfütterung können zeitweise als Ersatz dienen. Männliche Rinder ab 12 Monaten erhalten mindestens Zugang zu Freigelände.
Bei der Zucht ist weder Klonen noch ein Embryotansfer erlaubt. Jedoch sind konventionelle Tiere oder das Sperma von Tieren, die durch Embryotransfer entstanden sind, zugelassen.Auf Demeter-Betrieben darf keine Zucht auf genetische Hornlosigkeit (traditionell genetisch hornlose Rassen dürfen reinrassig gezüchtet werden), kein Klonen, kein Embryotransfer und kein Sperma-Sexing erfolgen oder solche Tiere zugekauft werden.
BioDemeter
Pro Stallgebäude maximal zulässig:
10.000 Junghennen
3.000 Legehennen
4.800 Masthähnchen
2.500 Gänse/Puten
3.200-4.000 Enten
Pro Stallgebäude maximal zulässig:
2 Gruppen x 4.800 Junghennen
3.000 Legehennen
3.000 Masthähnchen
1.000 Gänse/Puten
2 Gruppen x 500 Enten
Die Integration von Hähnen ist nicht vorgeschrieben.Zur Verbesserung der Sozialstrukturen bei den Legehennen müssen Hähne eingestallt werden (2 Hähne pro 100 Hennen).
In Ovo Selektion ist zugelassen.In Ovo Selektion ist nicht zugelassen.
BioDemeter
Generell muss das Futter zu 30% vom eigenen Betrieb stammen bzw. von einem Betrieb aus der Region (bisher 20%). Umstellungsware darf in Futtermischungen nur noch zu maximal 25 % eingesetzt werden (bisher 30%).Im Falle von Pflanzenfressern müssen min. 60 % der Futtermittel vom eigenen Hof oder einer Betriebskooperation stammen. Im Falle von Schweinen und Geflügel müssen min. 50 % der Futtermittel vom eigenen Hof oder einer Betriebskooperation stammen. Die hofeigenen Anteile der Tierarten dürfen untereinander ausgeglichen werden.
Die Ausnahmegenehmigung für 5 % konventionelle Eiweißfuttermittel bei Bio-Geflügel ist laut neuer EU-Bio-Verordnung nur noch für Junggeflügel möglich, wobei an der genauen Definition für Junggeflügel national noch gearbeitet wird.Der maximale Bioanteil in der jährlichen Futterration darf bis zu 30 % betragen. Konventionelle Futtermittel sind nicht erlaubt.
Mindestens 60 % der Trockenmasse in der Tagesration von Pflanzenfressern muss aus Raufutter bestehen (Grünfutter, Heu, Silage). Die Menge an Silage in der Ration ist nicht begrenzt, der max. Kraftfutteranteil kann bis 40 % betragen.Mindestens 75 % der Trockenmasse in der Tagesration von Pflanzenfressern muss aus Raufutter bestehen (Grünfutter, Heu, Silage). Die Sommerfütterung muss bei allen Raufutterfressern täglich Grünfutter (frisch) enthalten. Außerhalb der Weide-/Grünfutterzeit müssen min. 3 kg TM Heu/Tag je GV gefüttert werden. Reine Silagenfütterung wird dadurch ausgeschlossen, der Kraftfutteranteil ist auf 25 % beschränkt. Der Tagesration von Schweinen und Geflügel ist frisches, getrocknetes oder siliertes Raufutter beizugeben. Hühnervögel müssen 20 % ihres Futters als ganze Körner erhalten, davon mind. 5 % der Futterration als Einstreu oder im Weideauslauf, sodass sie ihr Futter suchen können.
BioDemeter
Bestimmungen zur Lesetechnik sind in der EU-Bioverordnung nicht geregelt.Für Demeter-Wein ist nur die Handlese erlaubt.
Bei Qualitäts- und Landwein darf in Österreich der Zusatz von Zucker, um den Alkoholgehalt zu erhöhen, ein Gehalt von 18 g unvergorenem Zucker je Liter nicht überschritten werden.Zusatz von Zucker um den Alkoholgehalt um max. 1.5 Vol. % zu erhöhen Demeter Zucker oder Demeter Traubensaftkonzentrat, bei Nichtverfügbarkeit Bio-Zucker oder Bio-Traubensaftkonzentrat.
Organische (Gelatine, pflanzliche Proteine, Eieralbumin, Hausenblasen, Kasein etc.) sowie anorganische Klärungs- und Schönungsmittel zugelassen.Keine organischen Klärungs- und Schönungsmittel erlaubt, nur anorganische wie Bentonit und Aktivkohle zugelassen.
Reinzuchthefe kann mit einer Zusicherungserklärung zur Gentechnikfreiheit uneingeschränkt eingesetzt werden.Keine Reinzuchthefe zugelassen (ausgenommen Flaschengärung für Schaumweine – idealerweise in Demeter- oder mindestens Bioqualität).
Als Hilfsstoffe für die Abfüllung sind nur Argon, CO2 und N2 zugelassen.Als Hilfsstoffe für die Abfüllung sind nur CO2 und N2 zugelassen.
Diammoniumphosphat, Tannine und Kupfercitrat sowie technische Enzyme sind für Wein zulässig.Diammoniumphosphat, Tannine und Kupferzitrat sind für Wein nicht zulässig. Sowie der Einsatz technischer Enzyme ist unzulässig.
Einschränkung des Schwefelgehalts abhängig vom Produkt.Einsatz von Schwefel gegenüber Bioverordnung reduziert.
BioDemeter
Zur Erneuerung von Bienenbeständen können jährlich 20 % der Weiseln und Schwärme in der biologischen Produktionseinheit durch nicht-biologische Weiseln und Schwärme ersetzt werden, sofern die Weiseln und Schwärme in den Bienenstöcken auf Waben oder Wachsböden aus ökologischen/biologischen Produktionseinheiten gesetzt werden.Die Vermehrung darf nur aus dem Schwarmtrieb heraus erfolgen. Ein Zukauf von Bienenvölkern und Königinnen ist nur aus Demeter-Bienenhaltungen möglich.
Die Erneuerung der Bienenkönigin ist in der EU-Bioverordnung nicht geregelt.Systematische Königinerneuerung als Methode zur Steigerung des Honigertrages ist nicht zulässig
Bienenwachs für neue Mittelwände muss aus biologischen Produktionseinheiten stammen.In der Demeter-Bienenhaltung müssen die Bienenvölker ihren Wabenbau als Naturwabenbau errichten. Anfangsstreifen aus Demeter-Bienenwachs dürfen verwendet werden.
Bestimmungen zum Brutraum sind in der EU-Bioverordnung nicht geregelt.Das Bienenvolk muss natürlich wachsen können, das Brutnest darf nicht künstlich geteilt werden. Es findet nur Naturwabenbau statt, das Brutnest kann sich auf natürliche Weise ausdehnen
BioDemeter
Ziel ist die Produktion vielfältiger, hochwertiger Nahrungsmittel, die der Verbrauchererwartung an Bio entsprechen.Ziel ist die Produktion lebendiger, Gesundheit und Entwicklung fördernder Lebensmittel.
Sorgfältige Verarbeitung, bevorzugt mit biologischen, mechanischen und physikalischen Verfahren.Schonende Verarbeitung bspw. durch Ausschluss hoher Temperaturen, Druck- und Scherkräfte.
Verzicht auf Stoffe, die über Produkteigenschaften in die Irre führen.Ausschluss bedenklicher Stoffe und Verfahren nach dem Vorsorge-Prinzip.
Förderung traditioneller, handwerklicher Herstellung.
BioDemeter
Bio-Logo nur auf Produkten mit 95 % der landwirtschaftlichen Zutaten in Bioqualität.Demeter-Logo nur auf Produkten, der Bioverordnung entsprechen sowie mind. 90 % Zutaten in Demeter-Qualität enthalten.
Darüber hinaus wenige Bio-Vorgaben, es gilt die Kennzeichnung nach Lebensmittelrecht, die u. a. zusammengesetzte Zutaten unter 2 % ausnimmt.Keine Auslobung von Produkten mit dem Status „in Umstellung auf Demeter”
Transparente Volldeklaration aller Zutaten.
BioDemeter
Um zugelassen zu werden, müssen Zusatzstoffe unbedenklich sein.Um zugelassen zu werden, müssen Zusatzstoffe unbedenklich und technologisch notwendig sein.
Von ca. 350 konventionell zugelassenen sind 56 für Bio zugelassen, viele davon für die gesamten Klassen tierischer und/oder pflanzlicher Produkte; nur wenige werden auf spezifische Produkte oder Produktgruppen beschränkt.Zulassung jeweils nur für einzelne Produkte oder Produktgruppen. Insgesamt 19 zugelassene Stoffe. Ausgeschlossen sind u. a. organische Säuren, Nitritpökelsalz, Rieselhilfsstoffe (außer Calciumcarbonat), etc.
Nur noch natürliche Aromen, die zu mind. 95 % aus namensgebenden Ausgangsstoff stammen; 5 % zur Standardisierung und Abrundung erlaubt.Ausschließlich reine Aromaextrakte aus dem namensgebenden Rohstoff Beschränkung der Extraktionsmittel bei der Herstellung von Aromaextrakten.
Bei Milch und Milchprodukten gibt es keine Verfahrensbeschränkungen. Viele Rieselhilfsstoffe sind zulässig.Um die lebendige Milchqualität zu erhalten, sind Homogenisierung, Ultrahocherhitzung und ESL-Verfahren unzulässig.
Milchpulver darf nur zur Weiterverarbeitung hergestellt werden.
Käse darf nur mit reinen Gewürzen gewürzt werden.
Bei Milch und Milchprodukten sind nur ist nur Calciumcarbonat als Rieselhilfsstoff zulässig, insbesondere Natriumferrocyanid ist ausgeschlossen.

Demeter Österreich ist Teil der internationalen Gemeinschaft Biodynamic Federation – Demeter International, kurz BFDI. Im Rahmen der jährlichen Versammlung von BFDI, entscheiden Länderorganisationen wie Demeter Österreich demokratisch über die geltenden Mindestanforderungen an die Erzeugung und Verarbeitung aller Demeter-Produkte weltweit, in Form von internationalen Richtlinien. Die jeweiligen Länderorganisationen können jedoch in ihrer nationalen Richtlinien-Fassung noch „strenger“ als die internationale Richtlinie sein. Demeter Österreich hat beispielsweise in den Bereichen Weinbau und der Kennzeichnung von Umstellungsprodukten höhere Anforderungen als die internationale Richtlinie.

Hier finden Sie die Gegenüberstellung Bio-Demeter zum Download.