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Was ist Bio?

Der biologische Landbau fördert unter anderem einen verantwortungsvollen Umgang mit Energie und Ressourcen, die Bodenfruchtbarkeit, Biodiversität und das ökologische Gleichgewicht. Die Bio-Landwirtschaft leistet damit einen wichtigen Beitrag zum Erhalt unserer Umwelt. Biologische Lebensmittel werden unter Einhaltung der Richtlinien für den Biologischen Landbau hergestellt. Das bedeutet, dass bei Erzeugung, Verarbeitung, Kennzeichnung, Transport und Lagerung strenge Regeln befolgt werden müssen. Die Einhaltung dieser wird von unabhängigen Kontrollstellen regelmäßig geprüft. Alle Demeter-Landwirte und -Landwirtinnen und Demeter-Verarbeitungsbetriebe erfüllen die Anforderungen der EU-Bio-Verordnung. Das ist auch Grundvoraussetzung für eine Demeter-Zertifizierung. Alle Betriebe werden mindestens einmal pro Jahr auf die Einhaltung der EU-Bio-Verordnung und der Demeter-Richtlinien kontrolliert.

Woran erkenne ich Bio-Lebensmittel?

Echte Bio-Lebensmittel erkennt man am grünen EU-Bio-Logo. Das EU-Bio-Logo ist ein einheitliches Erkennungszeichen für biologische Produkte, die in der EU erzeugt wurden. Um das EU-Bio-Logo tragen zu dürfen, muss eine zugelassene Kontrollstelle die biologische Erzeugung des Produktes bestätigen. Außerdem muss das Produkt zu mindestens 95% aus biologischen Zutaten bestehen. Für die restlichen 5% der Inhaltsstoffe gelten ebenfalls strenge Vorgaben.

Das EU-Bio-Logo

Zweck des einheitlichen EU-Bio-Logos ist es einerseits, den KonsumentInnen die Auswahl von Bio-Produkten zu erleichtern und Irreführung zu vermeiden. Andererseits soll dadurch das Vertrauen in Bio-Lebensmittel gestärkt werden und den Behörden die Kontrollen erleichtert werden.

Das Logo muss auf allen vorverpackten Bio-Lebensmitteln verwendet werden, die in der EU erzeugt und verkauft werden. Bei importierten Produkten darf es unter gewissen Voraussetzungen verwendet werden, z.B. wenn die Vorschriften der EU-Verordnung für die Einfuhr von Bio-Produkten eingehalten wurden. Auch bei Informationskampagnen, mit denen die Öffentlichkeit über die Regelung für Bio-Produkte aufgeklärt werden soll, darf das EU-Bio-Logo verwendet werden.

Auf Produkten, die nicht der EU-Bio-Verordnung entsprechen, darf das Logo nicht angebracht werden. Darunter fallen unter anderem Kosmetika, Jagd- und Fischereiprodukte, Produkte mit weniger als 95% Bio-Zutaten und Produkte, die noch in Umstellung auf die biologische Landwirtschaft sind.

Das Logo muss eine gewisse Mindestgröße erfüllen und darf nicht in anderen Farben als grün-weiß bzw. schwarz-weiß verwendet werden. Unter dem Logo muss außerdem die Nummer der Kontrollstelle, die den Betrieb kontrolliert hat, sowie der Herkunftshinweis angebracht sein.

Weitere Informationen zum EU-Bio-Logo finden Sie auf der Webseite der Europäischen Kommission.


Quelle: https://agriculture.ec.europa.eu/farming/organic-farming/organic-logo_de, aufgerufen am 27.7.2022


Woran erkenne ich Demeter-Produkte?

Demeter-Produkte sind immer mit dem grünen EU-Bio-Logo gekennzeichnet, sofern sie die Voraussetzungen zur Verwendung des EU-Bio-Logos erfüllen.

Darüber hinaus sind Demeter-Produkte mit der Demeter-Wortbildmarke gekennzeichnet. Dieses muss im Regelfall vorne im oberen Drittel des Etiketts oder der Verpackung aufgedruckt sein. In der Zutatenliste werden Demeter-Zutaten als solche hervorgehoben. Auch die Bezeichnung “biodynamisch” oder “biologisch-dynamisch” ist in der Zutatenliste zulässig. Nur Produkte, die zumindest zu 90% aus Demeter-Zutaten bestehen, dürfen mit der Demeter-Wortbildmarke gekennzeichnet sein. In wenigen Ausnahmefällen dürfen auch Produkte mit einem Anteil zwischen 66% und 90% an Demeter-Zutaten die Wortbildmarke tragen, z.B. bei Nicht-Verfügbarkeit von Rohstoffen in Demeter-Qualität. Die Anforderung, dass zumindest 95% der Zutaten biologischen Ursprungs sein müssen, gilt natürlich auch für Demeter-Produkte.

Die Demeter-Wortbildmarke

Weitere Informationen zur Erzeugung und Kennzeichnung von Demeter-Produkten finden Sie in den Richtlinien.


Stand: Juli 2022