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Aktuelles zur Weidepflicht 

24. April : 19:30 21:00

 Juristische Möglichkeiten für betroffene Betriebe

Referent: Hanspeter Schmidt, Freiburg, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht www.hpslex.de
Zahlreiche Veröffentlichungen und Verfahren vor Gerichten zum EU-Bio-Recht, z.B. zur Anbindehaltung in kleinen Haltungen im Gebirge und 2019 Rechtsgutachten zur Weidepflicht in Österreich im Auftrag der Interessengemeinschaft der dortigen Kontrollstellen.
 
Worum geht es? Die neue Verschärfung der Weidepflicht: Ohne täglichen Zugang aller Tiere zur Weide keine Bio-Zertifizierung. Keine Rücksicht auf die strukturelle Unmöglichkeit im Einzelfall: Lange Dauer der Bio-Bewirtschaftung, Lage des Stalls im Ort, Verkehr gefährdet Mensch und Tier beim Austrieb. Die widerstreitenden juristischen Auffassungen werden dargestellt und auch politischen Ankündigungen.
Es wird dargelegt, was die Betriebe juristisch tun können, die das nun geforderte weite Pensum nicht voll umfänglich umsetzen können.
 
Was ist der Hintergrund? Vor einigen Jahren begann die EU-Kommission die Weidepflicht anders auszulegen. 2021 forderte sie Deutschland auf, ihrer Auffassung anzuerkennen. Dies tat damals die Bundesregierung. Durch diese Anerkenntnis verhinderte sie, dass der Gerichtshof der Europäischen Union dazu eine Entscheidung trifft, obgleich nicht die EU-Kommission, sondern nur der Gerichtshof das EU-Recht verbindlich auslegen darf. Entsprechend der Anerkenntnis haben die 16 Bundesländer ein „Weidepapier“ ausgearbeitet.
 
Wo steht jetzt die politische Auseinandersetzung? Die Bundesländer sprechen jetzt davon, dass eine Umstellungszeit von 5 Jahren möglich werden muss. Eines spricht davon, dass Bestandsbetriebe als Härtefälle eingeordnet werden und dass man in diesem Bereich auch davon ausgehen kann, dass der Weidepflicht Genüge getan ist, wenn „sich die Kuh einmal täglich die Hufe schmutzig macht“. Auch ist die Rede davon, dass die Frist zur Antragstellung für die Öko-Förderung nochmals eröffnet wird und die Landwirte, die davon ausgingen, dass sie keine Chance hätten, weiter bio-zertifiziert zu werden, ihren Antrag noch nachträglich stellen können. Aus den Bundesländern hört man Verschiedenes. Rechtsanwalt Schmidt wird berichten.

Zur Anmeldung

Meeting-ID: 853 4995 0005. Kenncode: 609579

Gilt für die Demeter-Weiterbildungsverpflichtung – Bestätigung bitte beim Veranstalter selbst anfragen!

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